Hier werden häufig gestellte Fragen rund um den Ferienpass beantwortet
Die Vor-Bestellung ist von
15. April 2024 bis 03.05.2024 möglich.
Bestellung der Ferienpass-Broschüre vor Verkaufsstart über die Schule Ihres Kindes, nur für Kinder ab der 2. Klasse. Die Kinder der 1. Klassen bekommen ihren ersten Ferienpass automatisch und gratis.
Bitte melden Sie nur IHR Kind an und nur für die Schule, an der Ihr Kind auch wirklich gemeldet ist!!! Geschwisterkinder bitte unbedingt getrennt anmelden.
Die bestellten Hefte werden ab dem 03.06.2024 über die Schulen ausgegeben, ebenso die Hefte für die Erstklässler*innen.
Die Abbuchung der Gebühr erfolgt um den 13.05.2024. Sollte die Lastschriftabbuchung nicht erfolgreich gewesen sein, können wir den bestellten Ferienpass nicht ausliefern.
Sollte die Schule Ihres Kindes nicht zur Auswahl stehen, so kann sich diese nicht am Auslieferungsservice beteiligen. Wir bitte um Verständnis. Sie können das Heft dann ab dem 10.06.2024 bei den Verlaufsstellen erwerben. (3,50 Euro – bar). Die Verkaufsstellen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Kauf einer Ferienpass-Broschüre
(alle Schulkinder der 1.Klasse erhalten das Ferinepassheft kostenfrei über die Schule)
- Im herausnehmbaren Mittelteil des Heftes findet Ihr den persönlichen Ausweis.
- Jeder Ausweis hat einen 5-stelligen Code mit dem die Online-Anmeldung erfolgt
- Sollte der Ferienpass-Code ein O (Oh), oder eine 0 (Null) beinhalten, bitten wir Sie auf eine Verwechslung zu achten. Das „Oh“ ist rundlicher geschrieben, die „Null“ ist etwas schlanker.
2. Klicken Sie auf der Startseite auf den Button „Registrierung“ und geben Sie dort den Ferienpass-Code sowie Ihre Daten und auch die Daten Ihres Kindes / Ihrer Kinder ein.
- Die Broschüre mit dem Code und den Gutscheinen ist ab dem 10.06.2024 in fast allen Städten, Gemeinden und beteiligten Einrichtungen der Jugendarbeit für 3,50 Euro erhältlich.
Verkaufsstellen
- Eine Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung online möglich.
Nach vorheriger Anmeldung können Sie sich Ihr Kind ab dem 10.06.2024 im Online-Portal zu den gewünschten Veranstaltungen vorab registrieren (anmelden).
Im Online-Portal werden Ihnen nur die Veranstaltungen angezeigt, die dem Alter der angemeldeten Kinder entsprechen.
Beispiel: Wenn Ihr Kind 8 Jahre alt ist, dann können Sie nur die Veranstaltungen einsehen, die bis zum Alter von 8 Jahren angeboten werden.
Das System erfasst das Alter, bzw. das Geburtsdatum Ihres Kindes auf den Tag genau.
Damit Geschwister, oder Freunde gemeinsam an Veranstaltungen teilnehmen können, ist es wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen auch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen.
Dazu bitte „Mit einem Freund teilnehmen“ anklicken – siehe Schaubilder
1. Schritt
2. Schritt
- Am 27. Juli 2024 um 9.00 Uhr werden die Plätze für die Veranstaltungen systemgesteuert verlost, um eine faire Vergabe zu ermöglichen.
- Am gleichen Tag gibt es die Teilnahmebestätigungen
- Nach der Verlosung werden die Plätze aus den Wartelisten gelöscht.
Zu den Veranstaltungen muss bei Nicht-Zuteilung danach neu angemeldet werden!!
- Freie Plätze können nach der Verlosung dann online sofort, und über den gesamten Verlauf der Ferien, gebucht werden.
- In manchen Gemeinden werden die örtlich ansässigen Kinder und Jugendlichen bei der Zuteilung der eigenen Veranstaltungen bevorzugt.
Da es sich in vielen Fällen um ehrenamtliches Engagement der örtlichen Vereine handelt, soll dies auch in erster Linie den ortsansässigen Familien zu Gute kommen.
In welchen Gemeinden dies so gehandhabt wird, entnehmen Sie bitte dem Beschreibungstext der Gemeinden in der Ferienpassbroschüre.
- Manche Veranstalter bieten KEINE Online-Anmeldung an.
Beachten Sie dazu bitte die gesonderten Hinweise in der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen.
- Umbuchungen und Stornierungen sind online bis 7 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, 12.00 Uhr kostenlos möglich.
- Danach fallen Stornogebühren in voller Höhe des Veranstaltungsbeitrags an. Bitte sprechen Sie im Einzelfall mit den Ansprechpartner*innen der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
- Muss die Teilnahme an einer Veranstaltung aufgrund von Krankheitssymptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung deuten können, kurzfristig abgesagt werden, fallen KEINE Stornogebühren an.
- Das angemeldete Kind wird aber bei Anmeldungen in den darauffolgenden 5 Tagen wegen Quarantänebestimmungen von den Teilnahmen ausgeschlossen. Bei Vorlage eines befreienden Attestes kann hiervon jedoch abgesehen werden.
- Bitte geben Sie in jedem Fall Bescheid, wenn Ihr Kind nicht teilnehmen kann. So können Kinder von der Warteliste nachrücken.
Stornieren Sie die Veranstaltungen immer bei der jeweiligen Gemeinde, oder Einrichtung, von der die Veranstaltung angeboten wird.
- Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Lastschrift, es sei denn es ist „Barzahlung vor Ort“ angegeben.
- Die Gebühren werden nach Durchführung und Teilnahme an den Veranstaltungen automatisch abgebucht.
- Wir buchen zu zwei Terminen die bis dahin gebuchten Veranstaltungen ab, einmal Mitte August und einmal im Anschluss an die Sommerferien.
- Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass das angegebene Konto zu diesem Zeitpunkt die notwendige Deckung aufweist.
- Jeder Veranstalter bucht einzeln ab, so dass es sein kann, dass sie mehrere Buchungsposten unter Ihren Kontoumsätzen vorfinden werden.
- Die „Nicht-online“-Veranstaltungen aller anderen Gemeinden und Einrichtungen können wie gewohnt an den Verkaufstagen gebucht und bezahlt werden.
Siehe Beschreibungstext der Gemeinden und Einrichtungen in der Ferienpassbroschüre.
Hier findet Ihr eine Übersicht der Eintrittsvergünstigungen im diesjährigen Ferinenpass.